Der EU AI Act klingt nach einem Meilenstein: erstmals regelt ein Gesetz weltweit verbindlich den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Seit dem 2. August 2026 sind die Kernregeln in Kraft. Doch wer genauer hinschaut, entdeckt ein Regelwerk, das zwischen hehren Zielen und bürokratischer Realität klemmt – und das ausgerechnet den Mittelstand unverhältnismäßig stark trifft.

Was der AI Act verlangt – und was er davon selbst noch nicht weiß

Das Grundprinzip klingt vernünftig: Je gefährlicher ein KI-System, desto strenger die Auflagen. Chatbots müssen als KI erkennbar sein, KI-generierte Bilder und Texte müssen gekennzeichnet werden, automatisierte Bewerbungsfilter unterliegen strengen Dokumentationspflichten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – jeweils der niedrigere Wert.

Doch genau hier beginnen die Probleme: Viele zentrale Begriffe des Gesetzes sind bewusst schwammig formuliert. Was genau ist eine „Hochrisiko-KI“? Wann gilt ein System als „allgemeines KI-Modell“? Die EU-Kommission hat wichtige Präzisierungen in sogenannte delegierte Rechtsakte ausgelagert – Dokumente, die sie später und leichter anpassen kann. Der Verhaltenskodex für Anbieter großer KI-Modelle erschien erst Mitte Juli 2025, also kurz vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Regeln. Unternehmen, die sich vorbereiten wollten, mussten also auf Grundlage von Entwürfen planen.

Verschiebungen und Aufweichungen: Was übrig blieb

Die ursprüngliche Fassung des AI Act war ambitionierter. Verpflichtende KI-Schulungen für Mitarbeitende wurden verwässert zu einer Formulierung, die KI-Verständnis lediglich „fördern“ müsse. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme – das Herzstück der Verordnung – wurden verschoben. Die offizielle Begründung: Wirtschaft und Behörden brauchten mehr Zeit. Die ehrlichere Lesart: Die Umsetzung erwies sich als komplizierter als gedacht.

Im Juli 2025 forderten vierzig Manager europäischer Unternehmen in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, die Umsetzung des KI-Gesetzes um zwei Jahre zu verschieben. Siemens-Konzernchef Roland Busch bezeichnete den AI Act öffentlich als Grund, warum sein Unternehmen bei KI „nicht Vollgas geben“ könne. US-Konzerne wie Google, Meta und OpenAI sowie europäische Firmen wie Mistral drängten auf Fristverlängerungen. Die EU-Kommission blieb hart: „Es gibt keine Unterbrechung, keine Nachfrist, keine Pause“ – so Kommissionssprecher Thomas Regnier. Doch zugleich wurde der Inhalt an vielen Stellen leiser gestellt.

Der Mittelstand zahlt die Zeche – doppelt

Große Tech-Konzerne haben Compliance-Abteilungen und Rechtsabteilungen, die solche Gesetze verarbeiten können. Ein mittelständischer Maschinenbauer, der KI zur Qualitätskontrolle einsetzt, oder ein Handelsunternehmen mit KI-basierter Nachfrageprognose hat das nicht. Der AI Act unterscheidet zwar zwischen Anbietern (die KI entwickeln) und Betreibern (die KI nutzen), doch auch als Betreiber entstehen Pflichten: Dokumentation, Kennzeichnung, Risikoeinschätzung, Mitarbeiter-Information.

Hinzu kommt: Wer falsch einordnet – etwa seinen Recruiting-Algorithmus nicht als Hochrisiko-System erkennt –, riskiert empfindliche Bußgelder. Die Einordnung ist aber bewusst komplex gehalten, und selbst Experten streiten über Grenzfälle. Das schafft eine Rechtsunsicherheit, die innovationsfeindlich wirkt – ausgerechnet in einem Moment, in dem China und die USA bei KI massiv investieren.

Was jetzt konkret zu tun ist

  • Bestandsaufnahme machen: Welche KI-Systeme setzt Ihr Unternehmen ein – ob selbst entwickelt oder eingekauft? Auch Standard-Tools wie Chatbots im Kundendienst oder KI-gestützte Bewerbungsfilter sind betroffen.
  • Kennzeichnungspflichten prüfen: Alle KI-generierten Texte, Bilder, Audios und Videos sowie Chatbot-Interaktionen müssen seit dem 2. August 2026 klar als KI-Erzeugnis ausgewiesen werden – direkt im Inhalt, nicht nur im Impressum.
  • Hochrisiko-Anwendungen identifizieren: Systeme in den Bereichen Personalauswahl, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur oder Sicherheit unterliegen schärferen Regeln. Hier ist juristische Beratung unumgänglich.
  • Rechtliche Entwicklung beobachten: Der Rahmen ist noch im Fluss – delegierte Rechtsakte und die laufende Omnibus-Verordnung können Pflichten verschieben oder präzisieren. Wer jetzt plant, muss flexibel bleiben.
  • Fördermittel nutzen: Beratung und Qualifizierung rund um den AI Act sind über BAFA und das INQA-Programm förderfähig.

Wie wir helfen

Chiemtec unterstützt Sie dabei, Ihren KI-Einsatz zu sichten, Kennzeichnungspflichten umzusetzen und einzuschätzen, welche Systeme unter welche Kategorie des AI Act fallen. Wir begleiten Sie durch den Dschungel der Anforderungen – pragmatisch und ohne unnötigen Aufwand.